Über
uns
Der Kreisverband Anhalt-Bitterfeld der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft gehört zum Landesverband
Sachsen-Anhalt.
Er ist die gewerkschaftliche Interessenvertretung für
Beschäftigte in allgemeinbildenden- und berufsbildenden
Schulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, in den freien
Bildungsträgern sowie der Kindertagestätten und Horte der
Gemeinden und freien Träger.
Satzung des
GEW Kreisverbandes Anhalt-Bitterfeld
I. Name und Sitz
§1
1. Die Organisation führt den Namen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Kreisverband Anhalt-Bitterfeld im folgenden GEW
genannt.
2. Sie ist ein Kreisverband im
Landesverband der GEW Sachsen-Anhalt im Deutschen
Gewerkschaftsbund.
3. Die Satzung des Landesverbandes
gilt unmittelbar mit allen Gliederungen. Sie hat
Vorrang vor dieser Satzung und setzt entgegenstehende
Bestimmungen dieser Satzung außer Kraft.
§2
Die GEW hat ihren Sitz in der Kreisstadt Köthen.
II. Zweck und Aufgaben
§3
Zweck und Aufgaben der GEW sind:
− Wahrnehmung und Vertretung der
beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und
rechtlichen Interessen der Mitglieder.
− Ausbau der Geschlechterdemokratie
− Förderung von Bildung und
Erziehung
§4
Diese Aufgaben erfüllt die GEW unter anderem durch
− Durchsetzung und Sicherung von
Mitbestimmungsrechten
− Mitarbeit ihrer Mitglieder in
Personal- und Betriebsräten und in der Tätigkeit ihrer
Mitglieder als Gleichstellungsbeauftragte
− Rechtsberatung zur beruflichen
Tätigkeit
− Vertretung ihrer Mitglieder
bei der Gestaltungarbeits- und dienstrechtlicher
Beziehungen
− Zusammenarbeit mit Körperschaften,
Organisationen und Vereinigungen
− Zusammenarbeit mit Fraktionen und
Ausschüssen
− Einflussnahme auf die
Öffentlichkeit
− Veranstaltungen zur
gewerkschaftlichen und beruflichen Fortbildung ihrer
Mitglieder
§5
Für die Durchführung von Arbeitskämpfen gelten die
Bestimmungen der Bundesorganisation.
III. Organisationsbereich
§6
1. Der Organisationsbereich der GEW
umfasst den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
2. Die Mitglieder können ihren
Wohnsitz außerhalb des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
haben.
3. In ihrem Bereich organisiert die
GEW
− Beschäftigte aus pädagogischen und
sozialpädagogischen Einrichtungen; Hochschulen,
wissenschaftlichen Instituten und
Forschungseinrichtungen sowie nicht betriebsgebundene
freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesen
Einrichtungen
− Mitglied der GEW können auch
Personen sein,
- die im Anschluss an eine
Tätigkeit im oben genannten Bereich in den Ruhestand
getreten sind oder ein politisches Amt erworben haben,
- die in einem der genannten
pädagogischen, sozialpädagogischen oder
wissenschaftlichen Beruf ausgebildet sind und
aufgrund der Arbeitsplatzsituation keine
Beschäftigung ausüben können,
- die sich im Studium oder
Ausbildung zu einem der oben genannten Berufe befinden
4. Angehörige dieser
Organisationsbereiche werden aufgenommen ohne
Rücksicht auf Rasse, Alter, Geschlecht, religiöse
Bekenntnisse, Parteizugehörigkeit, Nationalität oder
dienstliche Stellung.
IV. Rechte der Mitglieder
§7
Jedes Mitglied hat das Recht,
− an Entscheidungsfindungen und
Beschlussfassungen der GEW teilzunehmen
− die GEW zur Vertretung seiner
beruflichen und sozialen Interessen in Anspruch zu
nehmen
− Rechtsschutz für berufliche
Angelegenheiten entsprechen den geltenden Richtlinien
zu erhalten
− Innerhalb der GEW zu wählen und
selbst gewählt zu werden
− Von den gewählten Gremien
Informationen und Rechenschaft über ihre Tätigkeit zu
verlangen
− Vorschläge zu unterbreiten, Kritik
zu üben, Eingaben und Beschwerden an sie zu richten
− an gewerkschaftlichen
Veranstaltungen teilzunehmen.
V. Gliederung
§8
1. Die GEW gliedert sich in
Basisgruppen und Regionalgruppen
2. Basisguppen
− Alle Mitglieder, die an einer
Einrichtung tätig sind, bilden eine Basisgruppe.
− Mitglieder mehrerer Einrichtungen
können sich zu einer Basisgruppe zusammenschließen.
− Jede Basisgruppe benennt eine
Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner.
3. Regionalgruppen
− Im Kreisverband Anhalt-Bitterfeld
können Regionalgruppen gebildet werden
− Die Regionalgruppen entsprechen
den Grenzen der GEW Kreisverbände Anhalt-Zerbst,
Bitterfeld und Köthen, die bis zum 31.12.2013
bestanden.
− Die Regionalgruppe benennt eine
Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner
VI. Fach- und Personengruppen
§9
1. Es bestehen folgenden
Fachgruppen:
a) Schulen
- Grundschule
- Sekundarschule
- Förderschule
- Gymnasien
- Berufsbildende Schule
- Hochschule/Forschung/Lehrerbildung
b) Sozialpädagogischer Bereich
- Erzieherinnen und Erzieher in
Kindertagesstätten
- pädagogische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
2. Als Personengruppen bilden sich
a) Beamte
b) Senioren
c) Mitglieder, die zur Zeit keine
Beschäftigung haben
3. Fach- und Personengruppen
bearbeiten die in ihr Fachgebiet fallenden Aufgaben
von sich aus oder im Auftrag der GEW.
VII. Organe
§10
Die Organe der GEW sind:
1. Kreisdelegiertenkonferenz
2. Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der
Basis - und Regionalgruppen
3.Vorstand
Die unter 1. und 2. genannten Organe sind für alle
Mitglieder des KV ABI öffentlich.
§11
1. Die Kreisdelegiertenkonferenz
wählt den Vorstand und bestimmt die Richtlinien für
die Arbeit des GEW-Kreisvorstandes
2. Die Kreisdelegiertenkonferenz
setzt sich zusammen aus
− Vertreterinnen und Vertretern der
Basis- und Regionalgruppen
− Vertreterinnen und Vertretern der
Personengruppen
− dem Vorstand
3. Den Delegiertenschlüssel legt der
Vorstand fest.
4. Die Kreisdelegiertenkonferenz
findet in der Regel aller vier Jahre statt.
5. In der Zwischenzeit übernehmen
die Versammlungen der Vertreterinnen und Vertreter der
Basis- und Regionalgruppen die Aufgaben.
6. Eine außerordentliche
Kreisdelegiertenkonferenz kann auf Mehrheitsbeschluss
der Versammlung der Basisgruppenvertreterinnen uns
-vertreter einberufen werden.
7. Jede Delegierte bzw. jeder
Delegierter hat nur eine Stimme.
8. Seine Beschlüsse fasst die
Kreisdelegiertenkonferenz mit einfacher
Stimmenmehrheit der Anwesenden.
9. Für Satzungsänderungen ist eine
Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erforderlich.
§12
1. Der Versammlung der
Vertreterinnen und Vertreter der Basis- und
Regionalgruppen gehören an
− die Vertreterinnen und Vertreter
der Basis- und Regionalgruppen
− der Vorstand
2. Sie findet in der Regel einmal im
Jahr statt
VIII. Kreisvorstand
§13
1. Der Kreisvorstand führt im Rahmen
der Beschlüsse der Kreisdelegiertenkonferenz und der
Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der
Basis- und Regionalgruppen die laufende Arbeit der
GEW.
2. Grundlagen der Arbeit des
Kreisvorstandes werden in einer Geschäftsordnung
geregelt.
§ 14
1. Der Vorstand setzt sich zusammen
aus:
a. der bzw. dem Vorsitzenden
b. der Stellvertreterin bzw. dem
Stellvertreter für Finanzen (Schatzmeister)
c. der Stellvertreterin bzw. dem
Stellvertreter für Rechtsschutz
d. der Stellvertreterin bzw. dem
Stellvertreter für gewerkschaftliche Bildung und
Öffentlichkeitsarbeit
e. der Stellvertreterin bzw. dem
Stellvertreter für Personal- und Betriebsräte
f. den Ansprechpartnerinnen bzw.
Ansprechpartnern der Regionalgruppen
g. weiteren Vorstandsmitgliedern
verantwortlich für die Fach- und Personengruppen:
− Grundschule
− Sekundarschule
− Förderschule
− Berufsbildende Schule
− Gymnasium
− Hochschule/Forschung/Lehrerbildung
− Kindertagesstätten
− Pädagogische Mitarbeiterinnen
− Senioren
− Beamte
− Schulleitungen und Verwaltungen
2. Die unter 1a. bis 1f. genannten
Vorstandsmitglieder bilden den geschäftsführenden
Vorstand.
§15
1. Die bzw. der Vorsitzende leitet
die Arbeit der GEW und vertritt sie gemeinsam mit
einem der Stellvertreter des Kreisvorstandes oder
allein im Rahmen der bestehenden Beschlüsse der
Kreisdelegiertenkonferenz, der Versammlung der
Vertreterinnen und Vertreter der Basis- und
Regionalgruppen und des Kreisvorstandes.
2. Bei Verhinderung oder beim
Ausscheiden der bzw. des Vorsitzenden zeitweilig oder
auf Dauer leitet ein stellvertretendes Mitglied des
Kreisvorstandes, welches vom Vorstand bestimmt
wird, die GEW.
IX. Finanzen
§16
1. Die Finanzverwaltung der GEW wird
durch eine von den Vertreterinnen und Vertretern der
Basis- und Regionalgruppen zu beschließende Haushalts-
und Kassenordnung geregelt.
2. Es wird eine
Kassenprüfungskommission gebildet. Diese besteht aus
drei Mitgliedern, die nicht dem Kreisvorstand
angehören dürfen. Die Wahl der Kommissionsmitglieder
obliegt der Kreisdelegiertenkonferenz.
X. Schlussbestimmungen
§17
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
(Beschlossen von der Mitgliedervollversammlung zur
Gründung des GEW-Kreisverbandes Anhalt-Bitterfeld am
15.10.2013)
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